Der Verband Hessischer Ortsgerichte e. V. begrüßt die neue Fördermöglichkeit des Landes Hessen zur Unterstützung kommunaler Basistechnologien der Verwaltungsdigitalisierung. Städte und Gemeinden können Fördermittel für geeignete digitale Technik, Fachsoftware für Ortsgerichte, Hardware und damit verbundene Schulungen beantragen. Diese Fördermöglichkeiten können auch dazu genutzt werden, die technische Ausstattung und die digitalen Arbeitsmöglichkeiten der hessischen Ortsgerichte zu verbessern.
Der VHO hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt für eine bessere IT-Ausstattung und eine stärkere Digitalisierung der Ortsgerichte eingesetzt. In zahlreichen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern des Landes, insbesondere des Hessischen Justizministeriums, sowie gemeinsam mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund wurden verschiedene Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung erörtert.
Mit der nun veröffentlichten Richtlinie wurde eine Fördermöglichkeit geschaffen, die von den Städten und Gemeinden auch mit Blick auf ihre Ortsgerichte geprüft werden sollte. Förderfähig sind unter anderem Fachsoftware, erforderliche Hardware, digitale Arbeits- und Verwaltungsverfahren sowie Mitarbeiterschulungen.
Die Förderung beträgt je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Kommune zwischen 70 und 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Berücksichtigt werden können Ausgaben bis zu 50.000 Euro. Der höchstmögliche Förderbetrag beläuft sich damit auf 45.000 Euro.
Antragsberechtigt sind die hessischen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise. Die Ortsgerichte stellen daher nicht selbst den Förderantrag. Ortsgerichtsvorsteherinnen und Ortsgerichtsvorsteher sollten sich vielmehr mit ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung abstimmen und gemeinsam prüfen, welche Digitalisierungsmaßnahmen für das jeweilige Ortsgericht erforderlich und förderfähig sind.
Da die Förderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgt und die Reihenfolge der Antragseingänge berücksichtigt wird, empfiehlt der VHO, geeignete Maßnahmen frühzeitig mit der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu besprechen und eine mögliche Antragstellung zeitnah vorzubereiten.
Fundstelle der Förderrichtlinie
Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 23 vom 1. Juni 2026, Seiten 520–521, Richtlinie Nr. 460
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