Häufig gestellte Fragen
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Wie werde ich Mitglied im VHO e.V.?
Um Mitglied im Verband Hessischer Ortsgerichte e.V. zu werden, laden Sie bitte das Antragsformular herunter, füllen es vollständig aus und unterschreiben es dort, wo erforderlich.
Tragen Sie die Angaben zum Ortsgericht bzw. zur Kommune sowie die Kontaktdaten und gegebenenfalls Bankverbindung ein.
Bei Fördermitgliedschaften bestätigt die Gemeinde bzw. Stadt die Beitragspflicht durch Unterschrift. Senden Sie das unterschriebene Formular postalisch an die Geschäftsstelle in Langenselbold oder per E‑Mail an info@verband-hessischer-ortsgerichte.de.
Nach Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und Informationen zur Zahlungsabwicklung. Bei Rückfragen steht die Geschäftsstelle zur Verfügung.
Was kostet die Mitgliedschaft im VHO e.V.?
Der Mitgliedsbeitrag wird nach einer festen Beitragsordnung berechnet.
Er besteht aus zwei Teilen:
- einem Beitrag der Gemeinde oder der Stadt (Fördermitgliedschaft)
und - einem Beitrag das jeweilige Ortsgericht (ordentliche Mitgliedschaft).
Aufgliederung: Förderbeitrag + Ordentliche Mitgliedschaft
Jahresbeitrag für Fördermitgliedschaft der Stadt oder Gemeinde
Die Höhe des Förderbeitrags richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune.
Beispiel: Eine Gemeinde hat ca.11.000 Einwohner. Dann beträgt der Förderbeitrag 240 Euro pro Jahr.
Wie oft fällt der Förderbeitrag an?
Dieser Förderbeitrag fällt einmalig pro Kalenderjahr an – egal wie viele Ortsgerichte in der Kommune bestehen.
Jahresbeitrag für Ordentliche Mitgliedschaft (Ortsgericht)
Mitglieder des Ortsgerichts können offizielle Vereinsmitglieder des VHO werden.
Pauschal hierfür: 120 Euro pro Jahr (pro Ortsgericht)
(Wenn eine Gemeinde oder eine Stadt mehrere Ortsgerichte hat, dann fallen pro Ortsgericht 120 Euro jährlich an.)
Gesamtbeitrag = Förderbeitrag + Beitrag für ordentliche Mitgliedschaft
240 € (Förderbeitrag Gemeinde) + 120 € (Ortsgericht) = 360 € Gesamtbeitrag pro Kalenderjahr
Weiteres Rechenbeispiel
Würde diese Gemeinde zwei Ortsgerichte haben, so wäre der Gesamtbeitrag wie folgt:
240 € (Förderbeitrag Gemeinde) + 2 x 120 € = 240 € (Ortsgericht) = 480 € Gesamtbeitrag pro Kalenderjahr
Wer trägt diesen Gesamtbeitrag?
Die jeweilige Stadt oder Gemeinde trägt die Kosten und veranschlagt diese in ihrem Haushaltsplan – analog wie beim Schiedsamt. Die Rechtsgrundlage für die Ortsgerichte ergibt sich aus § 28 Ortsgerichtsgesetz.
Können alle Ortsgerichtsmitglieder ordentliche Mitglieder werden?
Ja. Für den Jahresbeitrag von 120 Euro können alle Ortsgerichtsmitglieder des jeweiligen Ortsgerichts Vereinsmitglieder werden.
Mehr Infos: Die rechtlichen Regeln stehen in der Beitragsordnung des VHO e.V.
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